Jede Wohnung muss abgabenpflichtig sein – außer es gibt einen Hauptwohnsitz. Ansonsten bleibt die Leerstandsabgabe ein zahnloser Tiger.

Gemeinderätin Mag.a Christine Oppitz-Plörer

Die aktuelle Diskussion um die Leerstandsabgabe bringt einmal mehr die Schwächen der bestehenden Regelung ans Licht. Nur 319 Leerstandsmeldungen wurden für das Jahr 2024 abgegeben – und fast alle davon mit Ausnahmeanträgen. Gleichzeitig wird in Expertenkreisen von bis zu 7.000 leerstehenden Wohnungen in Innsbruck gesprochen.

Für GRin Mag.a Christine Oppitz-Plörer, Mitglied im Wohnungs- und Sozialausschuss, ist klar: „Das passt vorne und hinten nicht zusammen. Die derzeitige Regelung ist zahnlos und sorgt bei den Bürgerinnen und Bürgern für totale Verwirrung.“

Umkehr der Nachweispflicht würde Klarheit und Effektivität bringen

Die jetzige Regelung verlangt von der Stadt, aktiv Leerstände zu ermitteln, Ausnahmen zu prüfen und im Zweifel Begründungen anzufordern. Das überfordert die Verwaltung, schafft ein Schlupfloch nach dem anderen und hilft niemandem

„Bereits 2022 haben wir im Gemeinderat einen Vorschlag eingebracht, der heute aktueller denn je ist. Jede Wohnung sollte grundsätzlich abgabepflichtig sein – es sei denn, es wird ein Hauptwohnsitz nachgewiesen. Diese Umkehr der Nachweispflicht würde für Klarheit und Effektivität sorgen und zudem auch zur Meldung eines Hauptwohnsitzes motivieren“, so Oppitz-Plörer.

Bei Neuaufstellung auch die Regeln überdenken

„Wenn der Bürgermeister nun ankündigt, die Regelung 2026 fortsetzen zu wollen, dann muss er dem Gemeinderat rechtzeitig eine überarbeitete Fassung vorlegen – mit klaren Regeln, einfacher Umsetzbarkeit und tatsächlicher Wirkung. Unser Vorschlag liegt am Tisch“, so Oppitz-Plörer abschließend.

>> siehe auch älteren Beitrag zu diesem Thema