VfGH beendet ungerechte Privilegien: Steuergeld darf nicht mehr für parteipolitische Eigenwerbung verwendet werden.

Mit seiner jüngsten Entscheidung setzt der Verfassungsgerichtshof einen Paukenschlag für Fairness, Transparenz und einen verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Geldern. Die Betreuung persönlicher oder parteipolitischer Social-Media-Auftritte von Regierungsmitgliedern durch Mitarbeiter ihrer Regierungsbüros darf nicht länger auf Kosten der Steuerzahler erfolgen. Dies muss auch für die Mitglieder der Innsbrucker Stadtregierung aus SPÖ/Grüne/JA gelten.

Die bisherige Regelung führte zu einer ungerechtfertigten Bevorzugung von Regierungsparteien gegenüber der Opposition. Stadtrat Mag. Markus Stoll begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zur Betreuung persönlicher Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern durch öffentlich finanzierte Mitarbeiter. Für Das Neue Innsbruck ist klar: Was auf Bundes- und Landesebene gilt, muss auch in Städten und Gemeinden selbstverständlich sein.

„Es ist höchst an der Zeit, dass dieser Ungerechtigkeit ein Ende gesetzt wird. Öffentliche Gelder sind für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben bestimmt und nicht dafür, die persönliche oder parteipolitische Eigenwerbung von Regierungsmitgliedern zu finanzieren. Wer für seine Partei oder die eigene politische Karriere Werbung machen möchte, muss dafür auch die Mittel seiner Partei einsetzen. Alles andere ist unfair gegenüber der Opposition und letztlich gegenüber den Steuerzahlern“, betont Stadtrat Mag. Markus Stoll.

Klare Regeln auch für Städte und Gemeinden gefordert

Besonders wichtig ist Stoll, dass die Grundsätze der Entscheidung nicht an den Grenzen der Bundes- und Landespolitik enden. Auch auf kommunaler Ebene verfügen Bürgermeister und Regierungsmitglieder über öffentlich finanzierte Mitarbeiter und Kommunikationsressourcen und werden zum Teil auch für die eigenen Partei- oder Listeninteressen eingesetzt. Speziell in Innsbruck gibt es Handlungsbedarf und die Notwendigkeit von mehr Transparenz.

„Es kann nicht sein, dass wir auf Bundes- und Landesebene klare Grenzen ziehen, während in Städten und Gemeinden weiterhin öffentliche Ressourcen für die politische Selbstdarstellung eingesetzt werden. Auch in Innsbruck muss sichergestellt sein, dass städtische Mitarbeiter und öffentliche Gelder ausschließlich für amtliche Aufgaben und nicht für parteipolitische Interessen von SPÖ/Grüne/JA verwendet werden. Hier braucht es klare Regeln, Transparenz und vor allem eine konsequente Umsetzung“, fordert Stoll abschließend.