Strafrecht allein ist nicht der Maßstab für politisch verantwortungsvolles Handeln!

Mit Verwunderung reagiert Das Neue Innsbruck auf die Aussagen von FPÖ-Landesparteiobmann Markus Abwerzger zur umstrittenen Geste als Zusatz bei der Angelobung eines FPÖ-Ersatzgemeinderates im Innsbrucker Gemeinderat. Für Das Neue Innsbruck steht fest: Nicht alles, was strafrechtlich nicht verfolgt wird, muss deshalb politisch akzeptiert werden. Gerade an gewählte Volksvertreter in einem politischen Gremium sind höhere Maßstäbe anzulegen.

Ob eine Geste strafrechtliche Konsequenzen hat, ist von den zuständigen Behörden zu beurteilen. Ob sie dem Ansehen des Innsbrucker Gemeinderates gerecht wird, ist hingegen eine politische Frage und erfordert Haltung, um Grenzen nicht kommentarlos zu verschieben.

Eine Schwurhand ist nicht automatisch eine Erklärung

Die Versuche aus dem Umfeld des betroffenen Mandatars, die umstrittene Geste nachträglich als Schwurhand zu interpretieren, sind für Das Neue Innsbruck durchaus nachvollziehbar. Schließlich hat der betroffene Ersatzgemeinderat selbst bislang keine Erklärung für sein Verhalten abgegeben. Umso bemerkenswerter erscheint es, mit welchem Nachdruck andere versuchen, den Vorfall zu erklären und herunterzuspielen.

Auch der Verweis Abwerzgers auf das Eidablegungsgesetz aus dem Jahr 1886 überzeugt in keiner Weise. Zwischen einer ruhig, bewusst und selbstbewusst eingenommenen Schwurhaltung und einem kurzen, ruckartigen und fast verschämten Hochreißen des rechten Armes und raschen Absenken der Hand mit drei abgespreizten Fingern besteht ein erkennbarer Unterschied. Gerade diese konkrete Bewegung hat im Gemeinderat für Irritationen gesorgt.

Politische Verantwortung beginnt vor dem Strafgesetzbuch

Unabhängig davon, zu welchem Ergebnis die strafrechtliche Prüfung kommt, bleibt die politische Verantwortung bestehen. Wer ein öffentliches Mandat übernimmt, muss sich der Wirkung seines Auftretens und seiner Gesten bewusst sein – im Besonderen die Mandatare der FPÖ. Und die Vorsitzführung in einem politischen Gremium hat eine Schutzfunktion für die MandatarInnen.

In einem Punkt muss Das Neue Innsbruck Markus Abwerzger allerdings bedauerlicherweise ausdrücklich zustimmen: Auch wir fragen uns, was aus dem Innsbrucker Gemeinderat geworden ist. Früher wäre eine derartige Situation bei einer Angelobung wohl kaum vorstellbar gewesen. Dass heute über die mögliche Bedeutung einer solchen Geste und ihre strafrechtliche Relevanz diskutiert werden muss, ist jedenfalls kein erfreuliches Zeichen für die politische Kultur in unserer Stadt.

Nicht die kritische Auseinandersetzung mit dem Vorfall beschädigt das Ansehen des Gemeinderates, sondern der Vorfall selbst und der Umgang damit.

Für Das Neue Innsbruck

GRin Dr.in Birgit Winkel – Klubobfrau
GRin Mag.a Christine Oppitz-Plörer – Klubobfrau-Stellvertreterin
StR Mag. Markus Stoll
GR MMst. Franz Jirka