Schaffung und Neubesetzung Abteilungsleitung: Bürgermeister tritt Stadtrecht mit Füßen. Willkürliche Organisationsstrukturen, um personelle Deals abzusichern.

Bürgermeister Anzengruber hat angekündigt, die Leitung des Stadtmagistrats neu auszuschreiben und gleichzeitig eine neue Abteilung (MA VI) zu schaffen. Deren Leitung soll ohne Ausschreibung direkt an die derzeitige Magistratsdirektorin übertragen werden. Für Klubobfrau Dr.in Birgit Winkel ist dieses Vorgehen ein weiterer Beleg für den fragwürdigen Umgang der Stadtführung mit rechtlichen Vorgaben und demokratischen Prinzipien.

„Was hier passiert, ist ein Paradebeispiel dafür, wie man bestehende Beschlüsse und Leitlinien zurechtbiegt, bis sie ins politische Kalkül passen. Bürgermeister Anzengruber tritt das Stadtrecht mit Füßen und folgt damit seinem Vorgänger Willi, der für seine ähnlich gelagerte Aktivitäten von der Landesaufsicht schwer gerügt wurde“, kritisiert Das Neue Innsbruck Klubobfrau und ehemalige Vorsitzende des Personalausschusses Dr.in Birgit Winkel scharf.

Keine Ausschreibung trotz neuer Abteilung – ein klarer Rechtsbruch

„Es gibt aus unserer Sicht keinerlei Zweifel daran, dass bei der Schaffung einer neuen Abteilung auch die Leitung ausgeschrieben werden muss. Auch die Objektivierungsleitlinie ist hier eindeutig. Eine ehemalige Magistratsdirektorin wird den Vergleich mit anderen Bewerberinnen und Bewerbern wohl nicht fürchten müssen – warum also diese Umgehung. Sollte diese Rochade unter dem Titel Versetzung erfolgen, stellt sich ja auch die Frage, ob jemand dann für eine Abteilungsleitung geeignet ist. Eine Ausschreibung ist unumgänglich, sofern der Bürgermeister ‚sauber‘ arbeiten will“, so Winkel.

Medien vor Gremien informiert – Mitarbeiter bereits instruiert

Besonders irritierend: Noch bevor die organisatorische Änderung überhaupt beschlossen wurde, wurden Medien und städtische Mitarbeiter bereits informiert. „Die Magistratsdirektorin teilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit, dass sie die neue Abteilung leiten wird – obwohl die MA VI noch gar nicht existiert. Das ist nicht nur politisch fragwürdig, sondern auch rechtlich höchst bedenklich“, so Winkel.

Politische Willkür statt Aufgabenkritik

„Die MA VI wirkt wie ein willkürliches Zusammenwürfeln von Ämtern, um einem Rechtsstreit mit der offensichtlich nicht mehr erwünschten Magistratsdirektorin aus dem Weg zu gehen. Eine Organisationsänderung sollte auf Basis einer Aufgabenanalyse, Fakten und dem Blick auf das Budget erfolgen – nicht auf Basis persönlicher Befindlichkeiten und personellen Deals. Das ist kein verantwortungsvoller Umgang mit öffentlichem Dienstrecht – das ist Machtpolitik auf Kosten der Glaubwürdigkeit“, schließt Winkel.

Beitrag in der TT vom 12.09.2025: