Die Stadt Innsbruck erweitert die Büroräumlichkeiten des Amts für Kinder, Jugend und Generationen um 406,10 m² – und zwar durch Anmietung der städtischen Flächen bei der Stadtbibliothek über die IIG. Dabei wären genau das Flächen, die auch höherwertig vermietet werden könnten.
„Während Bürgermeister und Finanzreferent Anzengruber von Sparsamkeit reden, wird im Hintergrund weiterhin munter Geld ausgegeben. Das vielbeschworene Sparen ist längst nur noch ein Marketingschmäh“, kritisiert Stadtrat Mag. Markus Stoll.
Die zusätzlichen Kosten für die Stadt sind beträchtlich:
• € 11.998,22 pro Monat
• das entspricht € 143.978,64 jährlich (Hauptmietzins inkl. Betriebs- und Heizkosten-Akonto).
Für Stoll ist das Vorgehen gleich in mehrfacher Hinsicht fragwürdig: „Anstatt diese hochwertigen Flächen extern zu vermieten – wie früher etwa an das Mozarteum – und dadurch dringend notwendige Einnahmen für das Stadtbudget zu erzielen, werden sie nun als bloße Verwaltungsflächen genutzt. Das ginge auch günstiger.“
Wachsende Verwaltung trotz Stagnation bei Bevölkerung
„Es zeigt sich wieder einmal, wie sehr der Magistrat in den letzten Jahren aufgebläht wurde. Obwohl die Bevölkerung stagniert und die Verwaltung durch Digitalisierung effizienter werden sollte, schafft man neue Büroflächen, anstatt bestehende Strukturen zu hinterfragen. Eine ehrliche und neue Aufgabenkritik ist längst überfällig“, so Stoll.
Das Neue Innsbruck fordert einen verantwortungsvolleren Umgang mit städtischen Immobilien
Klubobfrau Dr.in Birgit Winkel unterstreicht die Kritik auch aus kultureller und bildungspolitischer Sicht: „Wenn diese wertvollen Flächen schon nicht extern vermietet werden, dann sollten sie zumindest direkt den Kindern, Jugendlichen und der Bildung zugutekommen. Für reine Verwaltungstätigkeiten sind sie jedenfalls viel zu schade – und zu teuer.“
Unglaubwürdige Finanzpolitik auf Kosten der Bevölkerung
„Es ist absolut unglaubwürdig, wenn der Bevölkerung ein Sparkurs gepredigt wird, während gleichzeitig neue Fixkosten geschaffen werden. Unsere wertvollsten Räume dürfen nicht für schlichte Verwaltungstätigkeiten zweckentfremdet werden – so verspielt man Vertrauen und nimmt die Menschen nicht ernst.“, schließen Winkel und Stoll unisono.