Gleichbehandlungsbericht ist klarer Arbeitsauftrag an die Stadtregierung

In der vergangenen Sitzung des Innsbrucker Gemeinderates wurde der Bericht der Gleichbehandlungsbeauftragten des Stadtmagistrats Innsbruck behandelt. Dieser zeigt, dass in zentralen Bereichen der Gleichstellung weiterhin erheblicher Handlungsbedarf besteht. Für Das Neue Innsbruck ist der Bericht daher ein klarer Arbeitsauftrag an die Stadtregierung.

„Der Bericht enthält zahlreiche interessante Daten und benennt bestehende Probleme sehr offen. Umso wichtiger wäre es nun, daraus konkrete und wirksame Maßnahmen abzuleiten“, so Klubobfrau GRin Dr.in Birgit Winkel.

Maßnahmen mit überschaubarem Erfolg

Bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass einige der präsentierten Maßnahmen bislang nur eine sehr begrenzte Wirkung entfalten. So wurde die Betriebskinderkrippe ursprünglich auch damit begründet, die Stadt Innsbruck als Arbeitgeberin attraktiver zu machen und die Personalgewinnung zu unterstützen. Von den zwölf für städtische Bedienstete vorgesehenen Plätzen waren jedoch 2024 lediglich sechs und 2025 nur acht Plätze belegt. Auch die sogenannte „ergänzende Führung“ für Teilzeitführungskräfte wurde als Instrument zur Förderung von Frauen in Führungspositionen geschaffen. Tatsächlich gab es 2024 lediglich einen Anwendungsfall, 2025 überhaupt keinen mehr.

„Gerade bei solchen grundsätzlich positiv gemeinten Projekten muss man sich die Frage stellen, ob die gesetzten Maßnahmen tatsächlich die gewünschte Wirkung erzielt haben oder ob andere Ansätze erfolgreicher wären“, so Stadtrat Mag. Markus Stoll.

Die eigentlichen Probleme bestehen weiter

Der Bericht zeigt gleichzeitig, dass die strukturellen Herausforderungen weiterhin vorhanden sind. Mehr als 86 Prozent aller Teilzeitbeschäftigten im Stadtmagistrat sind Frauen. Bei den Amtsvorständen liegt ihr Anteil weiterhin nur bei rund einem Viertel. Auch Karenzen und andere ruhende Dienstverhältnisse werden nach wie vor überwiegend von Frauen in Anspruch genommen.

„Der Bericht zeigt deutlich, dass die tatsächliche Gleichstellung noch nicht erreicht ist. Genau deshalb darf er nicht bloß zur Kenntnis genommen werden. Der Bericht ist ein Arbeitsauftrag an die Stadtregierung, aufgrund der Erkenntnisse zeitnah konkrete Schritte zu setzen“, schließen Winkel und Stoll unisono.

Hier geht es zum Redebeitrag von Stadtrat Mag. Markus Stoll: