Faire Müllentsorgung darf keine Frage des Geldes oder der Technik sein!

Mit Anfang Juli haben die Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB) ein neues Zutrittssystem für den Recyclinghof Roßau eingeführt. Die Ankündigung kam erst einen Tag vor der Einführung. Der Zugang war seither nur noch über die IKB-Abfall-App oder eine physische Berechtigungskarte möglich. Während die App kostenlos ist, sollte die Karte 25 Euro pro Jahr kosten – was besonders Menschen ohne Smartphone oder mit Vorbehalten gegenüber digitaler Datenerfassung hart getroffen hätte.

„Die Müllentsorgung ist eine grundlegende kommunale Aufgabe – sie muss für alle Innsbruckerinnen und Innsbrucker gleichermaßen zugänglich bleiben. Mit dem neuen Zutrittssystem zum Recyclinghof Roßau wurde leider eine Zwei-Klassen-Lösung eingeführt, die viele Menschen ausgeschlossen hätte: ältere Mitbürger:innen, Menschen ohne Smartphone oder alle, die ihre Daten nicht uneingeschränkt preisgeben wollen“, bewertet Klubobfrau Dr.in Birgit Winkel das Vorhaben kritisch.

Druck der Opposition ließ IKB Notbremse ziehen

Nach massivem Druck der verschiedenen Oppositionsparteien konnten wir gemeinsam erreichen, dass die Bestimmung mit den 25 Euro pro Jahr für die Zutrittskarte rasch zurückgezogen wurde. Seitens der Stadtregierung gab es bis heute keine einzige Stellungnahme, was nur den Schluss zulässt dass es offenbar die Zustimmung der Stadtregierung und der IKB Gremien hatte.

„Es ist traurig, dass es die Opposition und Institutionen wie die AK braucht, damit die IKB diese unnötige Gebühr für eine Berechtigungskarte wieder zurücknimmt.“, so Winkel.

Innsbrucker zahlen genug Müllgebühren

„Die Innsbruckerinnen und Innsbrucker zahlen ohnehin schon hohe Müllgebühren – da darf es keine zusätzlichen Hürden geben, nur weil jemand analog bleiben möchte. Es braucht in Zukunft klare Spielregeln, damit solche unausgereiften Digitalprojekte nicht einfach an der Bevölkerung vorbeientschieden werden. Wir müssen sicherstellen, dass Digitalisierung immer inklusiv gedacht wird. Wer keinen Zugang zu Apps oder digitalen Portalen hat, darf nicht benachteiligt werden – weder finanziell noch organisatorisch Öffentliche Daseinsvorsorge darf keine Frage des Geldes oder der Technik sein – das muss auch in Zukunft für Innsbruck gelten!“, schließt Winkel.