Dialogorientierte Bürger:innenbeteiligung: Von „fix fertig in der Schublade“ keine Rede – Verordnung wurde bis zur letzten Minute bearbeitet.

Gemeinderätin Mag.a Christine Oppitz-Plörer

Kurz vor der Sitzung des Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses am 3. Februar 2026 wurden die Ausschussmitglieder darüber informiert, dass der koalitionäre Entwurf zur Durchführungsverordnung für die dialogorientierte Bürger:innenbeteiligung nun „final“ vorliege. Tatsächlich wurde also bis zuletzt am Text gearbeitet – inklusive kurzfristiger Änderungen auf Basis eingelangter Stellungnahmen. Das Neue Innsbruck erwartet sich vor einer Debatte und Beschlussfassung jedenfalls eine Klubzuweisung, damit zu diesem wichtigen Thema eine fundierte und qualitätsvolle Diskussion geführt werden kann.

„Dass die Caprese-Regierung ihre Akten regelmäßig erst auf den letzten Drücker vorlegt, ist an sich nichts Neues. Brisant ist in diesem Fall jedoch, dass in einer Anfragebeantwortung noch angegeben wurde, die Regelung sei längst ausgearbeitet und fix und fertig. Der nun dokumentierte Zeitdruck zeichnet ein anderes Bild: Offenbar wurde die Verordnung bis zuletzt überarbeitet – oder über Monate hinweg schlicht nicht weiterverfolgt“, zeigt sich Gemeinderätin Mag.a Christine Oppitz-Plörer überrascht.

Erst Antrag offenbarte das Chaos in der Regierung

„Ich bedanke mich ausdrücklich bei unserem Ersatzgemeinderat Mag. Matthias Weger. Ohne seinen Antrag auf Vorlage des Verordnungsentwurfs wäre wohl weiterhin das Märchen von ‚fertig in der Schublade‘ erzählt worden. Tatsächlich hat sich erst dadurch gezeigt, dass es diesen ‚fertigen‘ Verordnungsentwurf gar nicht gab – und offenbar auch nie ernsthaft vorangetrieben wurde. Einmal mehr versuchte die Stadtregierung, uns sowie den Bürgerinnen und Bürgern Sand in die Augen zu streuen“, so Oppitz-Plörer.

Umgang einer Landeshauptstadt nicht würdig

„Unterlagen, die eine besondere Bedeutung haben erst im letzten möglichen Moment vorzulegen, erschwert eine seriöse inhaltliche Auseinandersetzung massiv. Bürger:innenbeteiligung braucht klare Regeln, Verbindlichkeit und ausreichend Zeit – nicht Hektik in letzter Minute. Beteiligung darf kein Feigenblatt sein. Wer sie ernst meint, muss sie inklusiv, barrierefrei und verbindlich ausgestalten und fachliche Stellungnahmen konsequent berücksichtigen. Alles andere als eine Klubzuweisung, um diese ordentlich zu diskutieren, wird den demokratischen Anforderungen nicht gerecht“, so Oppitz-Plörer abschließend.

Unser ursprünglicher Antrag von Ersatz-GR Mag. Matthias Weger: