Die Einführung des in der vergangenen Gemeinderatsperiode mehrfach geforderten Wohntickets wird von unserem Mitglied im Wohnungsausschuss, GRin Mag.a Christine Oppitz-Plörer, als ein bedeutender Schritt für mehr Transparenz, Fairness und Schnelligkeit bei der Wohnungsvergabe sehr begrüßt.
“Mit dem Wohnticket gibt es nun einen wirklichen Paradigmenwechsel in der Innsbrucker Wohnungsvergabe. Vom Wohnungsstadtrat VBGM Willi für Herbst 2024 angekündigt, wird es jetzt mit 1. Juni 2025 zur Verfügung stehen. Wohnungswerber können sich künftig aktiv auf verfügbare städtische Wohnungen bewerben, sobald ein Anspruch besteht. Dadurch werden gezielt jene Wohnungen ausgewählt, die für sie in Frage kommen, anstatt auf eine zeitraubende Zuweisung zu hoffen. Dieser Ansatz stellt sicher, dass die Wohnungsvergabe gerechter, nachvollziehbarer und vor allem viel schneller wird. Wird kein Antrag innerhalb der Fristen gestellt, wird zudem der Wohnungsantrag und das Wohnticket gelöscht. Hier erwarten wir gerade für das sehr belastete Wohnungsamt Erleichterungen, wenn nur mehr ernst gemeinte Anträge zum Bearbeiten sind“, betont Gemeinderätin Mag.a Christine Oppitz-Plörer.
Kritik an massiver Ausweitung des Anspruchskreises
“Besonders kritisch sehe ich jedoch die Möglichkeit, dass man nunmehr mit einer bereits nur vierjährigen – auch nur geringfügigen – Beschäftigung in Innsbruck zum vollen anspruchsberechtigten Kreis zählt. Dies bedeutet, dass der vormerkbare Kreis zum Beispiel auf alle Student:innen auch aus dem EU-Raum erweitert wird. Diese haben künftig den gleichen Anspruch auf eine Wohnung in Innsbruck wie eine Familie oder Menschen, die bereits seit Jahrzehnten in Innsbruck wohnen und leben. Zudem werden junge mobile Menschen sich mit den digitalen Möglichkeiten leichter tun. Hier muss noch Vorsorge getroffen werden, dass das Wohnticket auch „analog“ funktionieren wird“, stellt Oppitz-Plörer diese Entscheidung der Caprese-Koalition in Frage.
Bevorzung erfordert Diskussion
„Innsbruck ist als Universitätsstadt und damit auch Heimat für viele Studierende. Das ist auch gut so. Die Anpassung der Richtlinien erweckt aktuell den Eindruck, dass Willi und Co. hier eine Klientelpolitik betreiben wollen und Gesellschaftsgruppen gegeneinander ausspielen. So sollen Studierende offenbar auf die Überholspur für städtischen Wohnungen gebracht werden, während andere, die schon lange in der Stadt leben und arbeiten, benachteiligt werden könnten. Wir denken es braucht hier noch eine ausgewogene Diskussion, damit wir Richtlinien bekommen, die weder zu stark bevorzugen noch zu intensiv benachteiligen“, schließt Oppitz-Plörer.