Budget-„Verbesserung“ der Stadtregierung: Ein kosmetisches Plus macht noch keine solide Finanzpolitik

Die Stadtregierung präsentiert wenige Tage vor der Budgetsitzung plötzlich einen „positiven Saldo“. Just zum selben Zeitpunkt, als die gesamte Opposition den Finanzdirektor als Auskunftsperson in den Gemeinderat einberufen hat. Für uns steht jedoch fest: Aus einem strukturellen Problem wird kein Erfolgsmärchen – schließlich ist das Plus nur durch verschiedenste Entnahmen und Eingriffe in das städtische Vermögen möglich. Die operative Gebarung bleibt das Kernproblem, und daran ändert auch der jüngste Zahlentrick nichts.

„Dass eine Stadt mit den laufenden Einnahmen ihre laufenden Ausgaben nicht mehr decken kann, ist ein fundamentaler Warnhinweis. Andere Gemeinden würden für so etwas niemals eine Genehmigung erhalten. Nur dank erhöhter Gebühren und höherer Transferzahlungen gelingt es, den Saldo 1 überhaupt noch positiv erscheinen zu lassen. Investieren kann man aber trotzdem kaum noch – alles, was über den Betrieb hinausgeht, muss auf Pump finanziert werden. Das ist extrem fahrlässig.“, betont Stadtrat Mag. Markus Stoll.

Schuldenstand steigt auf 224 Millionen Euro

Tatsächlich bestätigt auch die nun vorgelegte Fassung des Budgets, dass Innsbruck 2026 neue Darlehen von knapp 20 Millionen Euro aufnehmen muss, zumal die „freie“ Finanzspitze in Innsbruck ein zweistelliges Minus in Millionenhöhe ausweist. „Eine Stadt, die sogar für einfachste Vorhaben Kredite aufnehmen muss, hat kein Einnahmenproblem – sie hat ein Ausgabenproblem“, so Stoll.

Zweifel an der Vorgehensweise der Stadtregierung

„Der neu vorgelegte Budgetentwurf unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom öffentlich aufgelegten Voranschlag – obwohl das Innsbrucker Stadtrecht klar regelt, dass ein Voranschlag zwei Wochen zur Einsicht aufgelegt und ordnungsgemäß kundzumacht werden muss (§ 57 ISR). Zu Recht stellt sich die Frage, ob man wenige Tage vor der Budgetsitzung einfach eine in großem Umfang geänderter Entwurf präsentieren kann, ohne eine erneute öffentliche Auflage sicherzustellen. Selbst wenn es rechtlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben sein sollte – das Mindestmaß an Transparenz und Fairness hätte es verlangt, die Änderungen offen zu kommunizieren und ordentlich kundzumachen. Wobei das Attribut „ordentlich“ hat bei dieser Stadtregierung ohnehin keine Bedeutung hat“, schließt Stoll.