Barrierefreiheit ist keine Frage des freiwilligen Ermessens. Gesetzliche Verpflichtungen dürfen nicht von Online-Abstimmungen abhängen.

KO-Stv.in Gemeinderätin Mag.a Christine Oppitz-Plörer

Barrierefreiheit ist keine Frage des freiwilligen Ermessens oder einer Mehrheit. Wo gesetzliche Verpflichtungen bestehen, darf deren Einhaltung nicht davon abhängen, ob ein Bürgervorschlag zunächst genügend Unterstützungsstimmen erhält. Genau diesen Widerspruch greift Das Neue Innsbruck mit einem Antrag im Gemeinderat auf. Barrierefreiheit entscheidet darüber, ob Menschen gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen können. Gerade öffentliche Einrichtungen tragen deshalb eine besondere Verantwortung, Informationen so bereitzustellen, dass sie für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sind – unabhängig von Alter, Sehvermögen oder einer Behinderung. Für Menschen, die auf barrierefreie Informationen angewiesen sind, geht es dabei nicht um Komfort, sondern um gleichberechtigte Teilhabe.

Antrag soll schnellere Lösung herbeiführen

Ausgangspunkt des Antrages ist ein Vorschlag auf der städtischen Beteiligungsplattform „Du hast einen Vorschlag?“. Darin wird auf mögliche Mängel bei der Barrierefreiheit der Publikation „Innsbruck informiert“ hingewiesen. Kritisiert werden unter anderem zu geringe Farbkontraste sowie fehlende barrierefreie PDF-Strukturen, wodurch die Nutzung insbesondere für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen oder Personen, die auf Screenreader angewiesen sind, erschwert werde. Laut den auf der Plattform von der Innsbrucker Stadtregierung veröffentlichten Informationen soll der Vorschlag erst dann offiziell behandelt werden, wenn die erforderliche Anzahl an Unterstützungsstimmen erreicht wird – obwohl die Stadt bei ihren digitalen Veröffentlichungen bereits klaren gesetzlichen Verpflichtungen zur Barrierefreiheit unterliegt.

„Wenn die Stadt gesetzlich verpflichtet ist, ihre Informationen barrierefrei bereitzustellen, dann darf das gar nicht erst Gegenstand eines Online-Votings werden. Es gibt wohl nur zwei Erklärungen dafür: entweder interessiert es in der Stadtregierung ohnehin niemanden, was BürgerInnen auf der Beteiligungsplattform beantragen. Oder die Stadtregierung ist so mit ihrem täglichen social-media-markteing befasst, dass sie keine Zeit hat, sich um soziale Anliegen und Gleichberechtigung zu kümmern. Wir werden das Thema daher mit einem Antrag im Gemeinderat aufgreifen und die rasche Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben einfordern“, erklärt KO-Stv.in GRin Mag.a Christine Oppitz-Plörer.

Barrierefreiheit ist für die Innsbrucker Stadtregierung freiwilliges Ermessen

„Die initiativ gewordene Bürgerin spricht einen wichtigen Punkt an. Sollten sich die geschilderten Mängel bestätigen und die digitalen Inhalte der Stadt Innsbruck tatsächlich nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, besteht dringender Handlungsbedarf. Barrierefreiheit ist kein freiwilliger Zusatz, sondern Voraussetzung dafür, dass alle Menschen gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Informationen haben. Darüber hinaus sollte die Stadt ihrer Vorbildfunktion gerecht werden und neben den verpflichtend barrierefrei gestalteten digitalen Publikation auch ihre analogen Publikationen möglichst barrierearm gestalten“, betont Oppitz-Plörer.

Gesetzliche Verpflichtungen dürfen nicht vom Abstimmungserfolg abhängen

Besonders kritisch sieht Oppitz-Plörer den Umgang mit dem Anliegen auf der Beteiligungsplattform. Dort muss der Vorschlag zunächst von 80 Personen unterstützt werden, bevor er überhaupt fachlich behandelt wird.

„Genau das ist der eigentliche Widerspruch. Es kann nicht davon abhängen, wie viele Unterstützungsstimmen ein Vorschlag erhält, wenn es um die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen geht. Über Barrierefreiheit darf man nicht abstimmen – sie ist umzusetzen. Deshalb bringen wir dieses Anliegen nun unabhängig vom Ausgang des Beteiligungsverfahrens in den Gemeinderat ein und erwarten uns, dass die Stadtregierung ihrer Verantwortung rasch nachkommt“, so Oppitz-Plörer.

Stadt muss ihrer Vorbildfunktion gerecht werden

Der Antrag von Das Neue Innsbruck sieht vor, sämtliche digitalen Publikationen der Stadt auf ihre Barrierefreiheit überprüfen zu lassen, allfällige Mängel rasch zu beheben und künftig bereits bei der Erstellung die gesetzlichen Anforderungen konsequent einzuhalten. Darüber hinaus sollen Hinweise auf mögliche gesetzliche Verstöße oder bestehende Barrieren, die über die Beteiligungsplattform eingebracht werden, künftig unabhängig von der Anzahl der Unterstützungsstimmen unmittelbar an die zuständigen Stellen weitergeleitet und fachlich geprüft werden.

„Bürgerbeteiligung ist wichtig und sinnvoll. Sie darf aber nicht dazu führen, dass der Eindruck entsteht, gesetzliche Verpflichtungen müssten sich zuerst einer Abstimmung stellen. Gerade Menschen mit Behinderungen haben Anspruch darauf, dass öffentliche Informationen ohne Hürden zugänglich sind und sich jemand darum kümmert. Eine moderne Stadt sollte Barrierefreiheit selbstverständlich mitdenken – und nicht erst dann handeln, wenn genügend Unterstützungsstimmen gesammelt wurden“, so Oppitz-Plörer abschließend.

Der Antrag zum Nachlesen