Kommentar von KO-Stv.in GRin Mag.a Christine Oppitz-Plörer: Die späte Erkenntnis, dass Altersdiskriminierung im Magistrat keinen Platz hat

KO-Stv.in Gemeinderätin Mag.a Christine Oppitz-Plörer

Nunmehr liegt es schwarz auf weiß vor – und ist einer der, wenn nicht DIE unrühmlichste Entscheidung von Mayr/Willi/Anzengruber der letzten Jahre: die Ablehnung der Bestellung eines über 60-jährigen internen Bewerbers für die Finanzabteilung mit der Begründung, dass Führungskräfte ab einem gewissen Alter nicht mehr bestellt werden können, war ein diskriminierender Akt. Die Rechtsauskunft, auf die sich Willi/Anzengruber/Mayr – trotz nachhaltiger und mahnender Hinweise meinerseits und somit im vollen Wissen – berufen hatten, war nicht korrekt.

Für den Betroffenen kommt diese Einsicht der Stadt Innsbruck heute zu spät. Und wirft ein verheerendes Bild auf die Personalpolitik von Mayr/Willi/Anzengruber – in wechselnden Positionen. Dass der von diesem Trio mit ihren Stimmen 4:3 durchgeboxte Bewerber (die damalige STRin Schwarzl lieferte die vierte Stimme) – dann schon nach einem Jahr die Dienste der Stadt Innsbruck verlassen hat, ist da nur mehr eine Fußnote des personalpolitischen Versagens.

Gleichzeitig wurde nun bestätigt, dass seitdem mehrere Führungskräfte bestellt wurden, obwohl sie das 60. Lebensjahr bereits überschritten hatten. Für mich zeigt dieser Fall, wie wichtig objektive und faire Personalentscheidungen sind. Alter darf niemals ein Ausschlusskriterium sein – entscheidend müssen Qualifikation, Erfahrung und persönliche Eignung sein. Erfahrung ist ein wertvoller Schatz. Wer die Fähigkeit und Eignung zur Übernahme von Führungsverantwortung mitbringt, darf nicht aufgrund seines Alters benachteiligt werden. Leistung muss zählen – nicht das Geburtsdatum.

Vertrauen braucht Transparenz

Ich habe bereits damals nachweislich darauf hingewiesen, dass diese Rechtsauskunft mit dem Diskriminierungsverbot nicht vereinbar sein kann. Warum Mayr und Anzengruber damals den Erzählungen von Willi „geglaubt“ haben, ist mir immer noch schleierhaft, auch wenn es immer wieder die eine oder andere Annahmen dazu gibt. Die aktuelle Anfragebeantwortung bestätigt diese Bedenken eindrucksvoll. Ein Bewerber wurde offenbar allein aufgrund seines Alters um eine Führungsfunktion gebracht. Das ist weder rechtlich noch menschlich akzeptabel. Wer Verantwortung übernimmt, muss sich auf korrekte rechtliche Grundlagen verlassen können – gerade bei Personalentscheidungen.

Was damals unter Bürgermeister Willi personalseitig passiert ist, war nach der eigenmächtigen Auflösung des Innsbrucker Personalamtes (die von der Landesaufsicht dann ja „einkassiert“ wurde), dem vom Stadtrechnungshof zerpflückten Sondervertrag für seine Personalchefin und die Kündigung einer alleinerziehenden Mitarbeiterin im Wohnungsreferat wenige Stunden vor Auslaufen der Frist wäre eigentlich nicht mehr steigerbar gewesen. Willi nahm sich da wohl eher eine Anleihe an Norbert Hofer: „Sie werden sich noch wundern, was alles geht“.

Wer trägt die Konsequenzen?

Besonders bemerkenswert erscheint die Rolle des heutigen Bürgermeisters. Dieser änderte seine Position damals plötzlich erst während der Sitzung und „rechtfertigte“ seine Entscheidung anschließend persönlich damit, dass eine Bestellung des Bewerbers aufgrund des Alters nicht möglich gewesen sei und es sich um die einzig rechtlich zulässige Lösung gehandelt habe. Ob er sich für diese gravierende Fehleinschätzung jemals entschuldigt hat, ist ebenso wenig bekannt wie die Frage, ob das damalige Vorgehen noch rechtliche Konsequenzen haben wird.

Klarer Auftrag für die Zukunft

Innsbruck braucht endlich eine moderne Personalpolitik, die Kompetenz und Erfahrung in den Mittelpunkt stellt und jede Form der Altersdiskriminierung konsequent ausschließt. Leistung, Qualifikation und Integrität müssen entscheiden – nur so schaffen wir Vertrauen – sowohl bei den Bewerberinnen und Bewerbern als auch in der Bevölkerung.

GRin Mag.a Christine Oppitz-Plörer
Klubobfrau-Stellvertrterin