Mit der Bestellung von Mag. Martin Rupprechter zum Finanzdirektor rückt auch eine frühere Personalentscheidung wieder in den Fokus. Im Jahr 2020 wurde auf Basis einer von Georg Willi beauftragten internen Rechtsmeinung die Bestellung von Mag. Johannes Verdross überraschend abgelehnt. Begründet wurde dies damit, dass Verdross während der fünfjährigen Funktionsperiode in Pension gehen „könnte“.
Der höchst verdiente und zweifellos kompetente Spitzenbeamte – über viele Jahre stellvertretender Finanzdirektor der Stadt Innsbruck – wurde damit auf Grundlage einer fragwürdigen und offensichtlich politisch gewünschten Rechtsmeinung aus dem Verfahren gedrängt. Eine Meinung die selbst juristischen Laien seltsam vorkommen musste und zumindest eine Zweitmeinung erfordert hätte.
Sicherlich nicht ohne Grund wurde die damalige Rechtsmeinung erst im Zuge der Sitzung präsentiert, um eine Diskussion im Vorfeld zu unterbinden. Eine Vorgehensweise, die der heutige Bürgermeister ähnlich „gut“ antizipiert hat.
Altersdiskriminierung ignoriert?
Schon damals war von Altersdiskriminierung die Rede. Besonders die seinerzeitige Stadträtin Mag.a Christine Oppitz-Plörer warnte mehrfach vor dieser Vorgehensweise. Die Ignoranz von Willi, Mayr und Anzengruber in diesem Fall erweist sich mehr denn je politisch wie rechtlich als schwerer Fehler.
Besonders bemerkenswert erscheint heute die Rolle des nunmehrigen Bürgermeisters. Dieser änderte seine Position erst im Zuge der Sitzung und rechtfertigte seine Entscheidung anschließend persönlich damit, dass eine Bestellung von Verdross „rechtlich ausgeschlossen“ gewesen sei. Gleichzeitig sprach er von der „einzig rechtlich möglichen Lösung“.
Sinneswandel oder Erkenntnis?
Damals wie heute wirkt diese Argumentation mehr als konstruiert. Denn bei der aktuellen Bestellung von Mag. Martin Rupprechter scheint genau diese Altersfrage plötzlich keine Rolle mehr zu spielen – obwohl auch er während seiner nun verlängerten Tätigkeit das Pensionsalter erreichen wird.
Es verfestigt sich der Eindruck, dass rechtliche Bedenken dann in den Hintergrund treten, wenn der politische Wille etwas anderes verlangt.
Verantwortungsträger damals und heute
Die politische Verantwortung für die damalige Entscheidung trugen maßgeblich Georg Willi als Bürgermeister, Johannes Anzengruber als Vizebürgermeister sowie Elisabeth Mayr und Uschi Schwarzl als Stadträtinnen, die gemeinsam die Mehrheit dafür ermöglichten. Drei von ihnen bekleiden mittlerweile die höchsten politischen Ämter der Stadt Innsbruck.
Offen bleibt die Frage, wie die damals handelnden Akteure heute zu ihrer Entscheidung stehen und ob man inzwischen erkannt hat, dass die damalige Argumentation rechtlich niemals nachhaltig vertretbar war.
Wenn einen die Geschichte einholt
Spätestens mit der aktuellen Bestellung von Mag. Rupprechter zeigt sich nun endgültig, wie widersprüchlich die damalige Vorgangsweise tatsächlich war. Mittlerweile wurde im Stadtsenat zudem bestätigt, dass die damalige Rechtsmeinung in dieser Form niemals haltbar gewesen sei.
Damit erscheint auch eine spätere juristische Aufarbeitung keineswegs ausgeschlossen – gerade vor dem Hintergrund vergleichbarer Fälle auf Bundesebene, bei denen politische Verantwortungsträger selbst viele Jahre später noch für diskriminierende Entscheidungen zur Verantwortung gezogen wurden. Mögliche finanzielle Folgen für die Stadt wären dann letztlich das Resultat einer politisch motivierten Fehlentscheidung der damaligen und auch heutigen Stadtspitze bestehend aus Anzengruber, Mayr und Willi. Sie werden diese Fehler auch zu verantworten haben. Manchmal holt einen die eigene Geschichte eben doch wieder ein.